Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der seit 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage durch die Reform der Grundsteuer kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke und damit auch zu einer geänderten Besteuerungshöhe. Die Hauptveranlagung der Grundsteuer 2025 erfolgt erst nach Beschluss der geänderten Hebesätze durch die Stadtverordnetenversammlung. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird Ihnen in jedem Fall ein neuer Bescheid zugesandt. Dieser bildet dann die Grundlage für weitere Zahlungen.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst bzw. warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht!
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun! Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Ab dem Jahr 2025 besteht für Nutzerinnen/Nutzer bzw. Pächterinnen/Pächter von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z. B. Gartenlauben, Garagen) keine Grundsteuerpflicht mehr. Diese endet kraft Gesetzes automatisch zum 31. Dezember 2024. Dementsprechende Daueraufträge sind zu prüfen und gegebenenfalls zu stornieren.
Bitte warten Sie mit Zahlungen der Grundsteuer auf Ihren neuen Bescheid!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kämmerei der Stadt Templin