Grundlage für den Bau dieser Siedlungen war das „Reichsheimstättengesetz“ vom
10. Mai 1920. Die Weimarer Reichsregierung brachte damit ein Programm zur
Behebung der Arbeitslosigkeit und des Wohnungsmangels auf den Weg. Es sollten
Landarbeiterwohnungen mit dazu gehörigem Gartenland errichtet und durch die
Wohnraumbereitstellung gleichzeitig Arbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft
gebunden werden.