Grundlage für den Bau dieser Siedlungen war das „Reichsheimstättengesetz“ vom 10. Mai 1920. Die Weimarer Reichsregierung brachte damit ein Programm zur Behebung der Arbeitslosigkeit und des Wohnungsmangels auf den Weg. Es sollten Landarbeiterwohnungen mit dazu gehörigem Gartenland errichtet und durch die Wohnraumbereitstellung gleichzeitig Arbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft gebunden werden.