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Photovoltaik

Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Stadtgebiet von Templin

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind ein stark diskutiertes Thema. Nicht zuletzt, da sich die Klimakrise zuspitzt.
Auch der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine zeigt wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben.

Auch unsere Kurstadt wird sich noch stärker mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien beschäftigen müssen. Da sich diese neue Form der Flächennutzung in relativ kurzer Zeit entwickelt hat, gibt es einen besonderen Bedarf an vorsorgender und ordnender Planung und Steuerung. Die Stadt Templin ist bei der Nutzung von Freiflächen für die Solarenergie als Planungsträgerin gefragt und muss die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Die Templiner Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 26.02.2025 daher einen Grundssatzbeschluss für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Stadt Templin. Der neue Grundsatzbeschluss soll der Politik und Verwaltung als Grundlage für die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren und für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-FFA dienen.

Download: Grundsatzbeschluss PV-FFA vom 26.02.2025

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