Nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung war das Prädikat in bundesdeutsches Recht überzuleiten: 1994 fassten die Stadtverordneten den Beschluss, strategisch ihre Stadt zu einer Kur- und Bäderstadt zu entwickeln.
1995 wurde ein erstes Kurstadtentwicklungskonzept (KEK) für die Stadt Templin erstellt. Damals stand die Schaffung einer kurörtlichen Infrastruktur im Vordergrund, die Voraussetzung für das „Kurstadt-Prädikat“ war. Mit der Eröffnung der NaturThermeTemplin im Jahr 2000 wurde der Stadt Templin sogar die staatliche Anerkennung als „Thermalsoleheilbad“ verliehen. Das KEK wurde 2012 in Vorbereitung auf die erneute Prädikatisierung fortgeschrieben, denn diese erfolgte zunächst befristet und mit Auflagen. Seit Ende 2017 trägt die Stadt Templin diesen Titel nun uneingeschränkt.
Ziel des Kurstadtkonzeptes war die Identifizierung zentraler Handlungsfelder für die touristische Entwicklung Templins in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Im Projektverlauf wurde intensiv mit allen interessierten Leistungsträgern und Bürgern auf mehreren Workshops darüber diskutiert. Die Ergebnisse liegen seit Ende 2012 vor und wurden öffentlich präsentiert.
Die Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen erfolgt seitdem nach festgelegten Prioritäten. Von besonderer Bedeutung ist beispielsweise die Gestaltung der Kuranlagen, zu denen Kurgebiet, Kurmeile und Bürgergarten gleichermaßen zählen.
Die Lenkungsgruppe Kurstadt, ebenfalls eine empfohlene Maßnahme aus dem Kurstadtentwicklungskonzept, begleitet die Umsetzung der Maßnahmen. Sie bindet Akteure aus Branchen wie Beherbergung, Medizin/Gesundheit und Kommunalpolitik ein.