Alle Bürger Templins sind herzlich dazu eingeladen, Ihre Vorschläge für das Bürgerbudget 2024 in der Zeit vom 01.01. – 30.06.2023 bei der Stadt Templin einzureichen. Dabei ist das Bürgerbudget in ein Allgemeines Bürgerbudget und ein gesondertes Kinder- und Jugendbudget aufgeteilt.
Voraussetzungen für das Einreichen von Vorschlägen für das Allgemeine Bürgerbudget sind:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Templin und Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet oder Sie sind ein Verein mit Sitz in Templin,
- Ihr Vorschlag ist im öffentlichen Raum umsetzbar, frei zugänglich und nutzbar,
- die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei der Stadt Templin,
- die Ausführung und Folgekosten für die kommenden 3 Jahre überschreitet nicht den Betrag von 5.000€.
Voraussetzungen für das Einreichen von Vorschlägen für das Kinder- und Jugendbudget sind:
- alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 – 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Templin,
- der Vorschlag kann einzeln, als Gruppe oder als Klasse eingereicht werden
- der Vorschlag ist im öffentlichen Raum umsetzbar, von der Allgemeinheit der Kinder bzw. Jugendlichen frei zugänglich und nutzbar,
- die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei der Stadt Templin mit Beteiligung der Kinder bzw. Jugendlichen, wenn dies möglich ist,
- die Ausführung und Folgekosten für die kommenden 3 Jahre überschreitet nicht den Betrag von 2.000 €.
Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge erfolgt vom 01.09. – 30.09.2023 auf der Homepage der Stadt Templin. Nach § 1 Abs. 3 S. 2 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Templin kann dabei jede Einwohnerin und jeder Einwohner nur für ein Budget abstimmen.