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Bürgerbudget

der Stadt Templin

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2023 eine Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Templin beschlossen, wonach die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Templin jährlich an der Gestaltung des Haushaltes über die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten hinaus in Form eines Bürgerbudgets zu beteiligen sind.
Die Mittel des Bürgerbudgets sollen den Bürgern zu Gute kommen und ihre demokratische Einflussnahme zur Gestaltung bzw. Entwicklung der Kurstadt stärken. Die Höhe des Bürgerbudgets beträgt jährlich 20.000 Euro.

Voraussetzungen für das Einreichen von Vorschlägen für das Bürgerbudget sind:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Templin und Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet oder Sie sind ein Verein mit Sitz in Templin,
  • Ihr Vorschlag dient dem Allgemeinwohl, ist im öffentlichen Raum umsetzbar, frei zugänglich und nutzbar,
  • die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei der Stadt Templin,
  • die Ausführung und Folgekosten für die kommenden 3 Jahre überschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro
  • oder bei Projektförderung darf der Zuschuss maximal 5.000 Euro nicht überschreiten, Folgekosten trägt die Stadt Templin nicht.

Reichen Sie Ihren Vorschlag für das Bürgerbudget 2027 ein:

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