Als Unternehmensgegenstand wird eine sozial-vertretbare Wohnraumversorgung definiert. Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung, soweit dies kommunale Aufgaben der öffentlichen Gemeinschaft betrifft, alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.